Unsere Leistungen

Leistungen

Wir bieten unseren Auftraggebern alle Leistungen der HOAI für die Bereiche der Technischen Gebäudeausrüstung und des Hochbaues (mit Bauvorlageberechtigung).

Beratung

  • Beratung und Unterstützung von Bauherren, Architekten und ausführenden Firmen bei der Entwicklung von technischen Konzepten
  • Beratung über Sanierungskonzepte für Bestandsbauten
  • Beratungsleistungen für Grundsatzentscheidungen beim Bauen im Bestand sowie für ökologisches Bauen und individuelle Neubauten
  • Schwachstellenanalyse für Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung
  • Studien
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen und -betrachtungen
  • Beratung zum Einsatz alternativer Energiekonzepte und deren technische Umsetzung

 

Planung

In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden die einzelnen Leistungsphasen der Planung und Bauleitung vorgegeben. Der planerische Inhalt der Leistungsphasen ist der HOAI entnommen und im Weiteren verkürzt dargestellt. Im Rahmen der Bearbeitung dieser Leistungsphasen schreitet der Planungsfortschritt in Zusammenarbeit mit den anderen an der Planung Beteiligten, den Bauherren, Architekten, Tragwerksplanern und weiterer Sonderfachleute, kontinuierlich voran.

In der Planungsphase halten wir für den Bauherrn drei Steps für wichtig:

 

1. Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2)

Mit Abschluß der Vorplanung sind die Grundzüge der Lösung der gestellten Aufgabe bekannt. Im Rahmen der Kostenschätzung sind erstmals verbindliche Herstellkosten ermittelt. Der Bauherr hat die erste Möglichkeit, die technische Lösung im Verhältnis zu den Kosten zu beurteilen und über den weiteren Verlauf / die Umsetzung seines Bauvorhabens zu entscheiden.

2. Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)

Die Planung wird dem Bauherrn vorgestellt; er sieht, wie die Anlage funktionieren wird und was sie kostet (Kostenberechnung). Dies stellt die Grundlage zur Entscheidungsfindung des Bauherrn für den weiteren Planungsablauf dar.

 

3. Ausführungsplanung (Leistungsphasen 4 bis 7)

Mit den Ergebnissen der Entwurfsplanung wird die Planung bis zur Ausführungsreife weitergeführt; Pläne und Berechnungen werden erstellt.

Daran anschließend werden die Leistungsverzeichnisse (Ausschreibung) erstellt. Nach Auswertung der eingeholten Angebote werden die ausführenden Firmen beauftragt. Bei der Auftragsvergabe liegen dem Bauherrn mit den Preisen aus den Angeboten genaue Kosten (Kostenanschlag) vor.

 

Bauüberwachung (Leistungsphase 8)

Im Rahmen der Bauüberwachung (Bauleitung) kontrollieren wir die Übereinstimmung der ausgeführten Arbeiten auf der Baustelle mit der Planung. Zu dieser Leistungsphase gehört ebenso die Rechnungsprüfung. Dies beinhaltet die Kontrolle auf Übereinstimmung der Beauftragung mit den tatsächlich erbrachten Leistungen und den gestellten Rechnungen.

 

Wo liegen die Vorteile für den Bauherrn?

  • Produktneutrale und termingerechte Planung
  • Interessenvertretung des Bauherrn in allen Leistungsphasen
  • Permanente Ansprechpartner für den Bauherrn
  • Abstimmung mit den Behörden
  • Koordination mit den anderen an der Planung und Ausführung beteiligten Partnern
  • Anschauliche Präsentation
  • Kostenverfolgung und -kontrolle